TFP Shooting

Jeden Monat biete ich ca. einen bis zwei Termine für TFP Shootings an, um mein Portfolio auch mit freien Arbeiten auf einen aktuellen Stand zu halten. Aus zeitlichen Gründen und aufgrund der recht großen Nachfrage kann ich leider nur dieses kleine Kontingent an Terminen anbieten.

Bis auf eventuell anfallende Materialkosten (dies ist ganz selten der Fall), ist ein TFP-Fotoshooting für Dich kostenlos. Von den Fotos erhältst Du zwischen 5 und 10 bearbeitete Bilder, die Du z.B. für eine Modelmappe und / oder für Dein eigenes Portfolio nutzen kannst. Grundsätzlich schließe ich für jedes TFP-Fotoshooting auch einen Vertrag, den ich vorab zur Durchsicht versende.

Bevor Du Dich auf eine der Ausschreibungen bewirbst, schau Dir bitte die Voraussetzungen und die unten stehende FAQ an.

Jetzt ein TFP Shooting anfragen

Ganz wichtig: Sowohl Du als Model, als auch ich als Fotograf sollen Spaß an diesem Shooting haben. Daher plane ich TFP bzw. TFCD Shootings eigentlich nie bis ins letzte Detail (eine Grundplanung gibt es natürlich schon). Vieles ergibt sich einfach spontan und beide Seiten bringen eigene Ideen ein.

Lifestyle und Portrait

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Spaß, vor der Kamera zu stehen
  • Idealerweise Shooting-Erfahrung

Sensual Nude und Boudoir

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Spaß, vor der Kamera zu stehen
  • Idealerweise Shooting-Erfahrung
  • Bereitschaft zu Teilakt bzw. verdeckten Akt (optional Akt)

TFP Shooting-Anfrage und Bewerbung

2 + 1 = ?

Häufige Fragen und Antworten zu TFP

TFP, also Time for Prints oder auch Time for Pictures, ist eine Vereinbarung zwischen Model, Fotograf und ggf. auch Visagist/in.

Die Aufnahmen aus TFP-Shootings dienen der Erweiterung des eigenen Portfolios und der Eigenwerbung. Eine kommerzielle Nutzung ist hierbei ausgeschlossen.

TFP-Shootings eignen sich wunderbar, fotografische Projekte umzusetzen, die sich bei Auftragsarbeiten in der Form sonst nicht unbedingt ergeben. Für mich selbst ist es ein gutes Mittel, diese Website und auch meine Mappe auf einem aktuellen Stand zu halten.

Bei meiner Arbeitsweise ist die Bildbearbeitung fester Bestandteil und Ausdruck meines Stils. Ich nehme mir für ein einzelnes Bild durchschnittlich eineinhalb Stunden Zeit (es können auch mal zwei oder mehr werden). Ich arbeite an Bildern non-destruktiv, sprich einzelne Schritte können im Nachhinein auch noch einmal verändert werden. Außerdem verzichte ich vollständig auf das bei „Schnellbearbeitern“ so beliebte Hautweichzeichnen – ich lege viel Wert auf den Erhalt der Hautstruktur und Poren und arbeite dementsprechend in der Retusche.

Grundsätzlich ist dies kein Problem, aber natürlich abhängig vom Shooting-Bereich (Teilakt, Sensual und Akt fallen natürlich raus). Beim Shooting selbst sollte ein Erziehungsberechtigter in jedem Fall anwesend sein.

Bei TFP-Shootings gebe in erfahrenen Models in der Regel in den Vorzug. Aber, ich habe auch sehr gute Ergebnisse mit Einsteigern erzielt – dies muss also kein Nachteil sein.

Zu Bedenken ist, dass man als Fotograf unentgeltlich sehr viel Zeit in ein Projekt investiert, was nach dem eigentlichen Shooting noch lange nicht abgeschlossen ist.

Mindestens 2 Stunden haben sich eigentlich immer ganz gut bewährt. Je nach Gegebenheiten und Ort, kann es gern auch mal etwas länger werden. Pausen zwischendurch sind natürlich selbstverständlich.

Andere wichtige Fragen und Antworten findest Du in den FAQ für Fotoshootings.

TFP-Mustervertrag nach DSGVO

TFP-Vertrag

Zwischen:
[Fotograf Vorname, Nachname]
[Anschrift, PLZ, Ort]
[Telefonnummer, E-Mail Adresse]
(nachfolgend »Fotograf«)

und:

[Model Vorname, Nachname]
[Anschrift, PLZ, Ort]
[Geburtstag, E-Mai Adresse]
(nachfolgend »Model«)

wird folgende Vereinbarung getroffen:

1.

Das Model stimmt unwiderruflich zu, dass alle gemäß Ziffer1 hergestellten Fotos nach Freigabe durch das Model exklusiv vom Fotografen zeitlich und örtlich unbeschränkt und für nichtkommerzielle Nutzung verwendet werden dürfen.
Insbesondere sind dem Fotografen folgende Nutzungsarten gestattet:

  • Eigenwerbung in Imagemappen
  • Ausstellung auf der eigenen Internetseite
  • Ausstellung auf Internetseiten von Foto Communities und Fotoclubs
  • Fotowettbewerbe

Andere Nutzungsarten oder eine kommerzielle Nutzung sind ohne Einwilligung des Models nicht gestattet. Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine Herabwürdigung oder eine Diffamierung des Models beinhalten oder beinhalten können.

3.

Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Auch dürfen vom Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden.

4.

Bei Veröffentlichung der Fotos darf der Fotograf ohne Einwilligung des Models dessen Vor- und Zunamen nicht verwenden. Er ist jedoch berechtigt, den Vornamen und ggf. den Künstlernamen des Models alleine zu nutzen.

5.

Das Model erhält als Gegenleistung für seine Tätigkeit und für die Übertragung der Verwertungsrechte gemäß Ziffer 2 keine Vergütung. Sie erhält jedoch vom Fotografen innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen ab Beendigung des Fototermins mindesten 70% aller erstellten Fotos – sowie mindestens 5 bearbeitete Fotos in digitaler Form als Download und sind berechtigt, diese Fotos ausschließlich für Eigenwerbung und für private Zwecke zu benutzen. Eine Bearbeitung der Fotos ist nicht gestattet. Eine Veröffentlichung von unbearbeiteten Bildern ist nicht gestattet.

6.

Die RAW- bzw. Bild-Dateien aller hergestellten Fotos werden alleiniges Eigentum des Fotografen, ein Herausgabeanspruch des Models besteht nicht. Ausschließlicher Urheber an allen Fotos ist der Fotograf. Das Model hat das Recht, nach Sichtung der unbearbeiteten Bilder innerhalb von 2 Wochen nach erster Sichtung unerwünschte Bilder von einer Veröffentlichung auszuschließen und die Löschung zu verlangen.

7.

Es ist dem Model gestattet, zum Aufnahmetermin eine Person seines Vertrauens mitzubringen, die jedoch die Aufnahmen in keiner Weise stören darf, wofür das Model einzustehen hat.

8.

Der Fotograf erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers (Models) zum Zweck der Vertragsdurchführung, (zur Erfüllung meiner vertraglichen und vor vertraglichen Pflichten). Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Models ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der das Model an folgende Adresse wenden:

[Fotograf Vorname Nachname, Anschrift, PLZ Ort, E-Mail Adresse].

9.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall, dass das Model keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.
Mit seiner Unterschrift bestätigt das Model den Erhalt eines unterschriebenen Vertragsexemplars.

[ORT], den [DATUM]

[Unterschrift Model und Fotograf]

TFP-Vertrag zum Download

Hier findest Du meinen gängigen TFP-Vertrag (konform nach DSGVO) als Muster zur Voransicht.